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Verpflichtung nach § 36 VSBG (Allgemeine Hinweispflicht)

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG)

Die Baugenossenschaft Familienheim Heidelberg eG ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.